Als Lohnsteuer werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben. Sie wird vom Arbeitgeber vor der Auszahlung des Lohnes abgezogen. Die Gemeinden stellen Lohnsteuerkarten aus und müssen die Steuereinnahme für den Bund und das Land durchführen. Sie erhalten einen Steueranteil zugewiesen.