Eine Schlüsselzuweisung ist eine Finanzzuweisung, die den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugewiesen wird. Dies erfolgt mit dem Ziel, die Unterschiede in der finanziellen Leistungskraft der Kommunen auszugleichen. Aufgrund der geringen eigenen Einnahmen ist die überwiegende Mehrzahl der Kommunen in Brandenburg stark von diesen Zuweisungen abhängig. Die Schlüsselzuweisungen werden ohne Zweckbindung ausgereicht. Sie werden in den Kommunen zur allgemeinen Deckung der Ausgaben verwendet.

Die Höhe der Zuweisungen richtet sich nach der Steuerkraft der Kommunen. Eine weitere Staffelung erfolgt nach der Einwohnerzahl. Da angenommen wird, dass die Kommunen mit zunehmender Größere weitere Aufgaben übernehmen, erhalten sie pro Einwohner mehr Schlüsselzuweisungen als kleinere Kommunen.