Korruption ist von dem lateinischen Wort corrumpere abgeleitet und bedeutet: verderben, entkräften, entstellen, bestechen. Meist geht Korruption mit Missbrauch einer Vertrauensstellung in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik einher, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Nimmt Korruption größere Ausmaße an, untergräbt sie das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Funktionsfähigkeit des Staates und verursacht darüber hinaus erhebliche volkswirtschaftliche Schäden.
Wie weit verbreitet ist dieses Phänomen in Brandenburg? Befindet sich Korruption auf dem Vormarsch oder kann sie als Randerscheinung vernachlässigt werden? Was unternimmt die Landesregierung, um Korruption vorzubeugen und welche Erfahrungen haben die Staatsanwälte hierzulande?
Referenten:
Frank Winter, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Neuruppin
Dr. Gisela Rüß, Antikorruptionsbeauftragte des Innenministeriums Brandenburgs
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