Seit 1.März 2015 ist ein novelliertes Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) inkraft. Was hat sich geändert? Welche Sozialleistungen (medizinische Versorgung, Leistungen bei Schwangerschaft, Regelsätze, Dolmetscherkosten etc.) stehen Flüchtlingen im Asylverfahren und geduldeten Flüchtlingen zu? Welche Handlungsmöglichkeiten haben sie, wenn ihnen die zuständigen Ämter diese Leistungen verweigern?
Referent: Philip Rusche, Rechtsanwalt in Berlin
Das Seminar ist als Einstiegsseminar konzipiert und richtet sich an ehrenamtlich Engagierte aus lokalen Initiativen, die Flüchtlinge in Brandenburg unterstützen
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