Die Ausstellung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Juristentages dokumentiert am Beispiel ausgewählter Biographien die standesrechtliche Ausgrenzung und rassische Verfolgung jüdischer Juristen unter dem nationalsozialistischen Regime in Deutschland. Entsprechend dem föderalen Charakter der Schau werden auf ihrer Station in Potsdam auch Schicksale von neun jüdischen Juristen aus dem Landgerichtsbezirk Potsdam vorgestellt. Dem liegen Recherchen des Forschungsbüros Politik und Geschichte zugrunde, die 2001 auf Initiative von Hans-Jürgen Wende, des damaligen Präsidenten des Landgerichts Potsdam und späteren Vorsitzenden des Vereins Freunde des HBPG e. V., und im Auftrag der Potsdamer Juristischen Gesellschaft e. V. unternommen wurden.
Das daraus entstandene Buch von Hans Bergemann und Simone Ladwig-Winters "Für ihn brach die Welt, wie er sie kannte, zusammen... Juristen jüdischer Herkunft im Landgerichtsbezirk Potsdam" (Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 2003, ISBN 3-504-01011-8) bewahrt nun das Andenken von 32 Juristen.
Zum historischen Hintergrund
Die Ausgrenzung und rassische Verfolgung jüdischer Juristen begann mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933, das erstmals einen sogenannten Arier-Paragraphen enthielt, sowie mit dem "Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" vom 7. April 1933. In deren Folge wurden "nichtarische" Richter und Staatsanwälte aus dem Staatsdienst entlassen bzw. vorzeitig in den Ruhestand versetzt und freiberuflich tätige Rechtsanwälte verloren ihre Zulassung – vorerst noch mit Ausnahme der "Frontkämpfer" des Ersten Weltkrieges und der vor 1914 verbeamteten bzw. zugelassenen jüdischen Juristen. Alle betroffenen Anwälte mussten erneut einen Antrag auf "Wiederzulassung" und Prüfung eventueller Ausnahmekriterien stellen. Jüdische Anwälte, die weiter praktizieren durften, erhielten jedoch keine Armenrechtsmandate mehr, wurden nicht mehr als gerichtliche Gutachter bestellt und mussten gemeinsame Anwaltskanzleien mit "Ariern" auflösen. Nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 entzog die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 30. September 1938 allen jüdischen Anwälten ihre Zulassung und unterwarf sie damit einem allgemeinen Berufsverbot. Nur noch wenige, die rassisch als "Mischlinge" galten, durften als "Konsulenten" und nur für Juden juristisch tätig sein. Mit dem Pogrom vom 9./10. November 1938 begann die systematische Verfolgung, Vertreibung, Deportation und Ermordung von Juden in Deutschland, der auch ehemalige jüdische Juristen und ihre Familien zum Opfer fielen. Nur einzelne konnten untertauchen, den Holocaust überleben und nach 1945 wieder in ihrem Beruf arbeiten.
Die Ausstellung wird veranstaltet von der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH/Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte, der Landeshauptstadt Potsdam, der Potsdamer Juristischen Gesellschaft e. V. und dem Verein Freunde des Hauses der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte e. V.
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