Das dürfen wir! – Rechtssicherheit im Engagement

Zur Gemeinnützigkeit

Vortrag mit anschließender Diskussion/Fragerunde

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Das dürfen wir!
© Aktionsbündnis Brandenburg

Vereine stehen verstärkt unter Beschuss: Öffentlich und aus Reihen der Politik wird ihre Gemeinnützigkeit nicht nur infrage gestellt, sondern auch mit deren Entzug gedroht. Wir klären: Wer braucht die Gemeinnützigkeit, wann droht ein Entzug und was darf ein Verein?

Referentinnen: Stephanie Handtmann und Marie Wachinger, Geschäftsführende Vorständin und Geschäftsführerin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“

Drei Veranstaltungen im Herbst und Winter 2025 in Potsdam & online geben Ihnen Sicherheit für zivilgesellschaftliches Engagement:
28. Oktober 2025: Gemeinnützigkeit 
18. November 2025: Neutralitätsgebot
2. Dezember 2025: Versammlungsrecht

Immer wieder wird die demokratische Zivilgesellschaft von rechts angefeindet – dazu gehören etwa die Infragestellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder der Vorwurf, politische Äußerungen verletzten das Neutralitätsgebot. So wird versucht, Engagierte einzuschüchtern und sich unliebsamer Kritik zu entledigen. Wissen stärkt gegen solche Bedrohungen. Das Aktionsbündnis Brandenburg lädt daher zu einer Veranstaltungsreihe darüber ein, was wir alles dürfen: kritisieren, demonstrieren, für Demokratie und Menschenrechte streiten.

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