Das Gewaltschutzgesetz
Ziele, Umsetzung, Erfahrungen

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Am 1.1.02 ist das "Gewaltschutzgesetz" bundesweit in Kraft getreten. Darin ist der Schutz von Opfern - in der Regel Frauen und Kinder - bei häuslicher Gewalt geregelt. Das Gesetz ermöglicht die Wegweisung des Täters aus der Wohnung und den Schutz vor dem sogenannten "Stalking", d.h. Schutz vor ständigem Auflauern und Bedrängen. Information über das Gesetz und Austausch von Erfahrungen sind Ziele der Veranstaltung.
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