
Gelungene Fotos auf dem Sommerfest, tolle Schnappschüsse vom Tag der offenen Tür, Vorstellung der Beschäftigten im Internet - wer in Zeiten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Foto- oder Videoaufnahmen von anderen Personen anfertigen und diese vielleicht sogar im Internet oder gar in den sozialen Medien veröffentlichen will, dem stellen sich bald diverse Fragen.
Muss ich jeden Einzelnen jetzt um Erlaubnis bitten? Welche Rechtsgrundlagen stehen mir überhaupt zur Verfügung? Wie sehen die Informationspflichten aus und wie setze ich die am besten in die Praxis um? Fest steht, dass das Fotografieren bzw. Filmen von Personen mit Wirksamwerden der DSGVO nicht einfacher geworden ist.
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