Indizierung

Das Wort Indizierung leitet sich aus dem lateinischen Wort indicare her, was so viel heißt wie „anzeigen“ oder „auf etwas hinweisen“. In der politischen Praxis der Bundesrepublik taucht der Begriff vor allem im Zusammenhang mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf. Sie führt so genannte Indizierungsverfahren durch, in denen festgestellt wird, ob bestimmte Medien (u.a. CDs, Filme, Bücher, Schriften) Inhalte haben, die als jugendgefährdend gelten. Diese Medien werden in eine Liste aufgenommen (= Indizierung) und damit ihre Verbreitung an Jugendliche untersagt.

Die für eine Indizierung entscheidende Rechtsnorm findet sich in § 18 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes. Demzufolge zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden.

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Indizierungsverfahren

Indizierungen spielen im Alltag Jugendlicher eine wichtige Rolle. Sei es, dass Computerspiele, pornographische oder gewaltverherrlichende Filme, Bücher oder CDs auf die Liste der Bundesprüfstelle gesetzt werden: Der Reiz des Verbotenen übt gerade auf Kinder und Jugendliche eine große Anziehung aus. So explodierte der Markt für rechtsextremistische Musik in den 1990er Jahren gerade zu einer Zeit, als die Bundesprüfstelle, Staatsanwälte und Gerichte besonders aktiv dagegen vorgingen.

In Brandenburg führte der anhaltend hohe Druck staatlicher Behörden nach Angaben des Verfassungsschutzes (2011) dazu, dass rechtsextreme Bands in andere Bundesländer, vor allem nach Sachsen ausweichen.

Der Begriff Indizierung hat mehrere Bedeutungen und taucht zum Beispiel auch in der Medizin auf, wenn es darum geht, eine bestimmte Heilmethode als geeignet anzusehen. Früher fand das Wort häufig in der katholischen Kirche Anwendung, wenn etwa ein Druckwerk auf den Index gesetzt und damit praktisch verboten wurde. 
 


Januar 2013

 

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