In Demokratien besteht ein weitgehender Konsens, dass die Terrorismusbekämpfung mit der Einhaltung der Menschenrechte einhergehen muss. Es ist dennoch unübersehbar, dass Verletzungen der Menschenrechte in zahlreichen Ländern unter dem Vorwand des Kampfes gegen Terrorismus zugenommen haben. Die Angst vor Terrorismus und das damit verbundene Gefahrenpotential macht politische Entscheidungen schwierig.
Offensichtlich gibt es unterschiedliche Vorstellungen über Rechtsnormen und die Verbindlichkeit von Menschenrechten zwischen den USA und Europa. Aber auch unter europäischen Ländern herrscht hier nicht nur Einigkeit.
Vor Jahren noch kaum denkbar, wird heute öffentlich über Einschränkungen des Folterverbots diskutiert. Einschränkungen der Gewährleistung von Menschenrechten und Defizite in der rechtsstaatlichen Bearbeitung von Verletzungsvorwürfen können nicht geduldet werden.In Deutschland versuchen gegenwärtig zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages Licht in problematische Fälle zu bringen.
In der Veranstaltung sollen Grundfragen bei der Sicherung der Menschenrechte und absehbare Entwicklungslinien diskutiert werden.
Referent: Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
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