Das Grundgesetz beschreibt Deutschland als einen "demokratischen und sozialen Bundesstaat". Welche Verpflichtungen ergeben sich für die Politik aus dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung? Sollte der Staat mehr Geld in das soziale Sicherungssystem investieren? Seit vielen Jahren steigen die Sozialausgaben im Bundeshaushalt stetig an. Gegenwärtig gibt die Bundesrepublik 33 Mrd. Euro für die Finanzierung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden aus. Demgegenüber stehen nur 4,4 Mrd. Euro für die Eingliederung dieser in den Arbeitsmarkt.
Grundgedanke der Politik ist es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Dies bedeutet, dass die Eigenverantwortung der Bürger gestärkt werden muss. Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren.
Wird der Staat diesem Anspruch gegenwärtig gerecht oder finanziert er noch zu oft am Bedarf vorbei?
Darf der Staat über politische Mindestlöhne oder Lohnuntergrenzen in das freie Unternehmertum eingreifen oder müssen wir andere Wege finden, dass Menschen von Ihrem Lohn ohne Aufstockung leben können?
Begrüßung
- Martin Hoeck
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Diskussion
- Andreas Büttner MdL
Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion Brandenburg - Ralf Holzschuher MdL
Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg
Moderation:
- Dietmar Rietz (angefragt)
Redaktionsleiter der Märkischen Oderzeitung (MOZ)
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