Polen hat ein System der Gesundheitsversorgung und der sozialen Sicherheit. Anders jedoch als die BRD ist Polen nicht per Verfassung ein sozialer Rechtsstaat. Trotzdem garantiert die polnische Verfassung das Recht auf soziale Absicherung und Gesundheitspflege, sowie Behindertenhilfe. Das polnische System der sozialen Absicherung fußt auf zwei Beinen, dem der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe. In dieser Grundstruktur ist es dem System in Deutschland durchaus verwandt. Es beruht auf historische Entwicklungen beider Länder. Vor- und Nachteile beider Systeme sind Gegenstand der Veranstaltung.
Gesprächsleiter: Dr. Peter Marchand
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