Kinderarbeit, illegale Landnahme oder katastrophale Arbeitsbedingungen: Immer wieder werden Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen publik. Dabei müssen unternehmerisches Handeln und die Achtung der Menschenrechte keinen Widerspruch darstellen. Wenn Staaten klare Rahmenbedingungen schaffen, damit es nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt, und Unternehmen interne Arbeitsbedingungen und Zulieferer auf die Einhaltung von Regeln und Gesetzen hin überprüfen, können Menschenrechte sichergestellt werden.
Wie aber genau müssen die Rahmenbedingungen aussehen? Bis zu welchem Grad können und müssen Unternehmen ihrerseits in die Pflicht genommen werden? Und schließlich trägt der Staat als Arbeitgeber und als handelnder Akteur der Außenwirtschaftspolitik eine direkte Verantwortung für die eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Vor diesem Hintergrund wird das Thema Wirtschaft und Menschenrechte seit einigen Jahren intensiv auf internationaler Ebene und in Deutschland diskutiert. Wir möchten bei dieser Veranstaltung VertreterInnen aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu Wort kommen und das Verhältnis zwischen global agierenden Unternehmen und Menschenrechtsschutz diskutieren lassen.
Es diskutieren:
- Sarah LINCOLN, Referentin, Brot für die Welt
- Markus LÖNING, Ehem. Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
- Deniz UTLU, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Deutsches Institut für Menschenrechte
Moderation:
- Ruben DIECKHOFF, Referent für Menschenrechte und Südasien, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
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