Nachdem das Europäische Parlament die Errichtung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime in Europa im 20. Jahrhundert mit übergroßer Mehrheit seiner Abgeordneten gefordert hat, bestimmte die OSZE 2009 den 23. August zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus“. Der Gedenktag wurde 2008 in der „Prager Erklärung“ vorgeschlagen. Vaclav Havel und Joachim Gauck gehören zu den Unterzeichnern der Erklärung.
Er wird seitdem vor allem in den ehemals von der Sowjetunion beherrschten Ländern begangen. In diesen Ländern war es bis 1989 verboten, an die Verbrechen des Kommunismus der Stalinära und danach zu erinnern. Auch das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus war von der herrschenden Partei vereinnahmt worden. Zivilgesellschaftliches Engagement war nicht erwünscht. So wurde 1983 eine Gedenkfeier Jugendlicher zur Erinnerung an die Zerstörung der Potsdamer Synagoge 1938 durch Polizei und Staatssicherheit gewaltsam aufgelöst.
In der Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt es zum 23. August als Gedenktag: “ Die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas müsse wach gehalten werden, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen. Ohne Erinnerung und Wahrheit könne es keine Aussöhnung geben. Der 23. August solle daher zum europaweiten Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ausgerufen werden. Dieser Tag solle in Würde und unparteiisch begangen werden.
Programm
Begrüßung: Gisela Rüdiger
Grußwort: Ulrike Poppe, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur
„Gedenken, Versöhnung und die Werte europäischer Politik“
Festvortrag: Wolfgang Templin, Bürgerrechtler, Autor
Musikalische Improvisation: Albrecht Walter (Klarinette)
Im Anschluss daran laden wir Sie zu Getränken und einem Imbiss herzlich ein.
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