Das dürfen wir! – Rechtssicherheit im Engagement

Zum Versammlungsrecht

Vortrag mit anschließender Diskussion/Fragerunde

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Das dürfen wir!
© Aktionsbündnis Brandenburg

Demonstrieren ist ein Grundrecht, sich versammeln ist öffentlich erlaubt und muss vom Staat geschützt werden. Aber gibt es Grenzen, wo liegen sie und wie kann ich meinen Protest absichern?

Referent: Joschka Selinger, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.

Drei Veranstaltungen im Herbst und Winter 2025 in Potsdam & online geben Ihnen Sicherheit für zivilgesellschaftliches Engagement:
28. Oktober 2025: Gemeinnützigkeit 
18. November 2025: Neutralitätsgebot
2. Dezember 2025: Versammlungsrecht

Immer wieder wird die demokratische Zivilgesellschaft von rechts angefeindet – dazu gehören etwa die Infragestellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder der Vorwurf, politische Äußerungen verletzten das Neutralitätsgebot. So wird versucht, Engagierte einzuschüchtern und sich unliebsamer Kritik zu entledigen. Wissen stärkt gegen solche Bedrohungen. Das Aktionsbündnis Brandenburg lädt daher zu einer Veranstaltungsreihe darüber ein, was wir alles dürfen: kritisieren, demonstrieren, für Demokratie und Menschenrechte streiten.

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