Fröhlich sein und singen...

Der Leipziger Thomanerchor sieht sich durch Auflagen von Behörden bei seinen Konzerten benachteiligt. Die Gewerbeaufsicht habe die Zahl der Aufführungen erstmalig auf 31 pro Saison begrenzt. Zur Begründung hätten die Behörden auf den Jugendarbeitsschutz verwiesen. Sogar eine Betriebserlaubnis sei für den fast 800 Jahre alten Chor eingefordert worden. Thomaskantor Georg Christoph Biller nannte die Auflagen „völlig absurd“. Von Kinderarbeit könne keine Rede sein.

(epd-Meldung)

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