In den „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr“ von 1982 heißt es: „… Die Geschichte deutscher Streitkräfte hat sich nicht ohne tiefe Einbrüche entwickelt. In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen.
… In der Traditionspflege der Bundeswehr sollen solche Zeugnisse, Haltungen und Erfahrungen aus der Geschichte bewahrt werden, die als ethische und rechtsstaatliche, freiheitliche und demokratische Traditionen auch für unsere Zeit beispielhaft und erinnerungswürdig sind.
… Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können mit Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben …“
Wenn auch der Traditionserlass der Bundeswehr von 1982 kaum unkritisch zur Kenntnis genommen werden kann, so ergeben sich gegenwärtig Fragen, ob nicht selbst dieses verbindliche und noch gültige Dokument in der Praxis der Traditionspflege überhaupt jemals in allen Punkten ernst genommen wurde. Der Referent will diese und andere Fragen diskutieren.
Vortrag und Diskussion mit Dr. Lothar Schröter (Militärhistoriker, Borkwalde)
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