Aktiv sein und mitgestalten - wie kann ich mich in Finsterwalde und Elbe-Elster einmischen?

Kommunalpolitik in Finsterwalde und Elbe-Elster

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Kommunalpolitik für Alle

Kommunalpolitik legt den Nährboden für ein reiches Gemeindeleben. Besondere Orte entstehen, wenn Kommunalpolitik eng mit den Bürger*innen der Kommune verbunden ist und die Einwohner*innen ihre Stadt oder Gemeinde als ein gemeinsames Projekt begreifen und gestalten." (Dr. Gerhard Kalinka, Kreistagsfraktion Teltow-Fläming)

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Einwohner*innen, die Finsterwalde und Elbe-Elster mitgestalten  und sich informieren wollen, wie sie sich einbringen können.  Mitglieder anderer Parteien und Gruppierungen sind ebenfalls herzlich willkommen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass am 26. Mai 2019 die Kreistage und Gemeindevertretungen neu gewählt werden, gibt das Seminar einen ersten Eindruck von den  Aufgabenstellungen, Rollen und Gremien in der Kommunalpolitik. Ansgar Gusy, Geschäftsführer der GBK, wird  in einer kurzen Einführung die Aufgaben der Kommunen vorstellen und die Arbeit in kommunalen Parlamenten  skizzieren. Eine Kreistagsabgeordnete und ein Mitglied des Kreisverbandes werden von ihren Erfahrungen berichten.

In der anschließenden Diskussion können die Teilnehmer*innen Fragen stellen, wichtige Punkte sammeln und  gemeinsame Perspektiven besprechen.

Ablauf

18.30 Uhr Begrüßung
Gerhard Wild, Bündnis 90/Die Grünen

18.40 Die Aufgaben der Kommunen
Ansgar Gusy, Geschäftsführer der Grün-Bürgerbewegten Kommunalpolitik Brandenburg

19.00 Bericht aus dem Kreistag
Gabi Willing, Mitglied im Kreistag für Bündnis 90/ Die Grünen

19.15 Kommunale Politik in Finsterwalde
Gerhard Strauß, Stadtverordneter

19.30 Gemeinsame Diskussion und Themensammlung

21.00 Ende


Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.

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