Die tödlichen Schläge am Alexanderplatz haben schlagartig ein Problem des Strafvollzugs in das Licht der Öffentlichkeit gerückt, das bis dahin nur wenig Beachtung fand: die Resozialisierung überführter Straftäter und der damit einhergehende Beitrag zum präventiven Schutz der Bevölkerung. Taten wie diese bestärken das scheinbar immer weiter um sich greifende Unsicherheitsgefühl als auch die Wahrnehmung, dass mehr Aufmerksamkeit und Interesse dem Täter als dem Opfer zukommen.
In diesem Zusammenhang gewinnt die von der Landesregierung angeschobene Reform des Strafvollzugsgesetzes inklusive eines darin enthaltenen speziellen "Resozialisierungsgesetzes" zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Straftaten eine besondere Aktualität. Wie in der derzeitigen Debatte immer wieder argumentiert wird, muss es schon im Strafvollzug eine noch engere Kooperation aller Institutionen und Akteure bei der Wiedereingliederung von Straftätern geben. Vom Verwahr- zum Behandlungsvollzug ist die Devise. Bloß - wie soll der aussehen? Die bisherigen von der Regierung, Parteien und Interessengruppen verfassten Entwürfe und Papiere sollen in diesem Frühjahr parlamentarisch beraten werden.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung möchte in dieser mitunter sehr emotionalen Diskussion mit dem Justizminister des Landes Brandenburg, Dr. Volkmar Schöneburg, sowie anderen Experten darüber diskutieren, wie u. a. das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden kann, wo die Schwerpunkte eines integrierenden Strafvollzugs gesetzt werden sollten und somit auch ein Gleichgewicht zwischen verhängter Strafe und gelingender Resozialisierung gefunden werden kann.
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