Vor 75 Jahren, am 10. März 1934, wurde im Amtsgerichtsgebäude in der Lindenstaße 54/55 die erste Verhandlung des Potsdamer Erbgesundheitsgerichts abgehalten.
Mehr als 4.000 Urteile zur Unfruchtbarmachung gegen den Willen der betroffenen Männer, Frauen und Kinder gehen allein auf die Tätigkeit des Potsdamer Erbgesundheitsgerichts zurück. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 war eines der ersten Gesetze, die nach der Machtergreifung der Na¬tionalsozialisten erlassen wurden. Es bildete die Grundlage für die Zwangssterilisation von insgesamt 350.000 bis 400.000 Menschen in Deutschland und in den besetzten Gebieten.
Die Urteile, die während der zehnjährigen Wirkungszeit des Potsdamer Erbgesundheitsgerichts ausgesprochen wurden, betrafen psychisch und physisch Kranke, geistig und körperlich Behinderte, aber auch sozial Schwache und gesellschaftliche Randgruppen, zu denen vor allem Patient/innen aus den brandenburgischen Landesheil- und Pflegeanstalten Potsdam und Brandenburg-Görden sowie Fürsorgezöglinge gehörten. Über die Opfer dieser rassenhygienischen Maßnahme, die auch jüdische Bürger/innen aus Potsdam und der Provinz Brandenburg sowie Ausländer/innen traf, ist in der breiteren Öffentlichkeit nach wie vor wenig bekannt. Bis heute kämpfen die wenigen noch lebenden um die Anerkennung als NS-Verfolgte und um ihre Rehabilitation durch die Aufhebung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.
Die Veranstaltung findet im Vortragsraum des ZZF, Am Neuen Markt 9d, statt.
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