Das Fotografierverbot eines SEK-Beamten gegenüber einem Pressefotografen, gerichtliche Berichterstattungsverbote oder die Verhaftung eines dpa-Korrespondenten wegen angeblichen Abhörens der Beratungen der Strafkammer im Kachelmann-Prozess belegen offensichtliche Schwierigkeiten der staatlichen Gewalten im Umgang mit der Presse und der richtigen Einordnung der Pressefreiheit.
Prof. Dr. Johannes Weberling, Honorarprofessor für Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) sowie Rechtsanwalt in Berlin mit den Schwerpunkten Medienrecht und Medienarbeitsrecht, wird in seinem Vortrag das aktuelle Spannungsfeld zwischen der Pressefreiheit und anderen Rechtspositionen beschreiben und Vorschläge zur Stabilisierung des Rangs der Pressefreiheit in Deutschland unterbreiten.
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