Vorratsdatenspeicherung – was heißt das eigentlich?

DISKUSSION

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Kaum ein Thema wird momentan in unserem Land so heftig diskutiert, wie die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Sicherheitsanspruch und den Freiheitsrechten der Bürger.

Seit dem 11. September 2001 hat staatliches Handeln – nicht zuletzt unter dem Eindruck und Einfluss der amerikanischen Terrorbekämpfungsstrategie – die Gewichte immer mehr zugunsten des Sicherheitsdenkens verschoben. Durch die neue EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten werden die öffentlichen Anbieter von Informationsdiensten (Telefonanschlüsse, Handys, Internetzugänge, E-Mail, Internetdienste) verpflichtet, sämtliche Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer zu speichern, um die Aufklärung schwerer Straftaten zu erleichtern.

Was heißt das eigentlich genau und welche Konsequenzen hat diese Regelung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland? Wie agiert die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber und was sagen Datenschützer, Menschenrechtsorganisationen und das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema?

Referentinnen:

  • Prof. Dr. Rosemarie Will
    ehemalige Verfassungsrichterin des Landes Brandenburg und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union
  • Dagmar Hartge
    Brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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