Freiheitliche demokratische Grundordnung

Fundament der Demokratie

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist die Grundlage der Demokratie in Deutschland. Sie beschreibt die wichtigsten Grundsätze, die nicht geändert werden können.

Illustration: Freiheitlich Demokratische Grundordnung
© BLPB/Großstadtzoo

Im Grundgesetz steht der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung – kurz FDGO – an mehreren Stellen. Es wird jedoch nicht erklärt, was genau darunter zu verstehen ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht in wichtigen Urteilen zusammengefasst: Die FDGO soll sicherstellen, dass die Menschenwürde geschützt bleibt, dass niemand unkontrolliert regieren kann und dass die Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen dürfen.

Infografik Freiheitlich Demokratische Grundordnung
© BLPB/Großstadtzoo

Zu den wichtigsten Grundsätzen der FDGO gehören:

  • Menschenrechte: Jeder Mensch wird anerkannt und geachtet.
     
  • Rechtsstaatlichkeit: Alle Menschen sind frei und vor dem Gesetz gleich. Der Staat und seine Organe müssen sich an Gesetze halten.
     
  • Gewaltenteilung: Die Macht des Staates ist aufgeteilt und wird kontrolliert.
     
  • Demokratie und Volkswille: Alle Macht geht vom Volke aus. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in regelmäßigen, freien Wahlen, wer sie vertreten soll.
     
  • Parteienvielfalt: Es gibt nicht nur eine Partei. Mehrere Parteien stehen miteinander im Wettbewerb und haben die gleichen Chancen.
Sehhilfe
 
Freiheitlich demokratische Grundordnung
© Großstadtzoo

Zu den unabänderlichen wichtigsten Grundsätzen der Demokratie gehören zum Beispiel: die Wahrung der Menschenrechte, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und das Recht des Volkes, in regelmäßigen allgemeinen Wahlen zu bestimmen, wer es regieren soll.

 

Will eine Partei, ein Verein oder eine andere Organisation die freiheitliche demokratische Grundordnung einschränken oder abschaffen, können sie verboten werden. Eine Partei kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Für bundesweit aktive Vereine und andere Organisationen ist das Bundesinnenministerium für ein Verbot zuständig, auf regionaler und lokaler Ebene das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes.

Tolerantes Brandenburg

Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ist das Leitbild der Landesregierung zur Förderung einer demokratischen, freiheitlichen Gesellschaft. Eine Koordinierungsstelle unterstützt und entwickelt Strategien. Sie arbeitet mit Unternehmen und zahlreichen Institutionen und Vereinen zusammen, die Zivilcourage zeigen und Verantwortung übernehmen.

Lesetipp

 BLPB, Dezember 2025

Linktipps

Schlagworte

Kommentare

Kommentieren

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.