Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet, alle – auch der Staat und seine Behörden – müssen sich an Gesetze halten. In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die der Staat achten und schützen muss.
Die wichtigsten Merkmale des Rechtsstaats sind:
- Bindung an Gesetze: Alle müssen sich an Gesetze halten, auch der Staat.
- Schutz der Grundrechte: Die Grundrechte, die im Grundgesetz festgelegt sind, müssen vom Staat geschützt werden. Wer meint, der Staat habe Grundrechte verletzt, kann den Staat vor Gericht verklagen.
- Der Staat muss verhältnismäßig handeln: Er darf nur dann in die Rechte der Menschen eingreifen, wenn es wirklich nötig ist. Die Maßnahmen dürfen nicht übertrieben sein. Zum Beispiel darf die Polizei zur Verfolgung einer Straftat nicht die Telefonate aller Menschen mithören, sondern nur die, bei denen es einen begründeten Verdacht gibt. Dafür benötigt sie immer eine richterliche Anordnung. Während der „Corona-Pandemie“ bekamen viele Menschen vor den Verwaltungsgerichten Recht, als sie gegen die Einschränkungen ihrer Grundrechte durch staatliche Maßnahmen klagten.
- Gewaltenteilung: Die staatliche Gewalt (= Macht) ist aufgeteilt, damit niemand allein und ohne Kontrolle bestimmen kann. Unabhängige Gerichte können Entscheidungen der Parlamente, der Regierung und Verwaltung überprüfen.
- Rechtssicherheit: Gesetze dürfen nicht rückwirkend geändert werden und gelten für alle gleich. Gegensätze zum Rechtsstaat sind Unrechtsstaaten wie eine Diktatur oder ein Polizeistaat, in denen es keine unabhängigen Gerichte gibt.
- Sehhilfe
In einem Rechtsstatt müssen sich Regierung, die Parlamente, die Verwaltung und die Rechtsprechung an Gesetze halten.
Brandenburgerinnen und Brandenburger sprechen Recht
Ein wichtiger Baustein unseres Rechtsstaats ist das Schöffenamt. Es soll sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung beteiligt sind. Als Schöffin oder Schöffe sind sie ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie entscheiden gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Verurteilungen und Strafen von Angeklagten. Das Ehrenamt bietet die Chance, an einer entscheidenden Stelle unseres demokratischen Systems wirksam zu sein.
In Brandenburg bestimmt die Landesverfassung in Artikel 108:
„An der Rechtsprechung sind Frauen und Männer aus dem Volke als ehrenamtliche Richter […] zu beteiligen.”
Recht bekommen in Brandenburg
Immer wieder sind Menschen in Brandenburg mit Gesetzen und Verordnungen nicht einverstanden und ziehen dagegen vor Gericht. Sie klagen gegen die Zeiten des Nachtflugverbots in Schönefeld, gegen Sorgerechtsentscheidungen oder die Straßenausbaubeiträge. Grundstückseigentümer und junge Menschen klagen gegen das Land Brandenburg, weil es hier bisher kein verbindliches Klimaschutzgesetz gibt. Ob die Klägerinnen und Kläger Recht bekommen und die Rechtslage nachgebessert werden muss oder ob die Klage abgewiesen wird, entscheidet das Landesverfassungsgericht.
Wer sind die Personen hinter der Klage? Wie sich Klimaaktivistin Emma, eine der Klägerinnen gegen das Land Brandenburg, in Neuruppin für den Klimaschutz einsetzt, erzählt sie in diesem Videobeitrag.
BLPB, Januar 2026
Teilen auf


Neuen Kommentar hinzufügen