Neben der Gemeindevertretung ist das zweite wichtige Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde der hauptamtliche Bürgermeister bzw. der Oberbürgermeister (in amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten). Der hauptamtliche Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung in amtsfreien Gemeinden. Er ist rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. (§ 51 Kommunalverfassung). In amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. (§ 53 Kommunalverfassung)

Bürgermeisterwahl

Die Brandenburger können ihre Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte direkt wählen. Damit halten sie ein wirksames Mittel für eine direkte Mitbestimmung in den Händen, denn gerade vor Ort gibt es dafür die meisten Möglichkeiten.

Bürgermeister/innen in Brandenburg

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Ein anspruchsvoller Beruf mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade in kleineren Kommunen sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch direkt für Sorgen und Nöte der Menschen ansprechbar sein.