Es gibt ehrenamtliche und hauptamtliche Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen. In amtsangehörigen Gemeinden sind sie ehrenamtlich tätig, in amtsfreien Gemeinden und in kreisfreien Städten hauptamtlich. In den kreisfreien Städten heißen sie Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin. Hauptamtliche Bürgermeister/Bürgermeisterinnen leiten die Gemeindeverwaltung und vertreten die Gemeinde rechtlich. Ehrenamtliche Bürgermeister/Bürgermeisterinnen leiten die Gemeindevertretung und sind Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger.

Bürgermeisterwahl

Die Brandenburger können ihre Bürgermeister oder Bürgermeisterin, Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin sowie Landräte/ Landrätin direkt wählen. Damit halten sie ein wirksames Mittel für eine direkte Mitbestimmung in den Händen, denn gerade vor Ort gibt es dafür die meisten Möglichkeiten.

Bürgermeister in Brandenburg

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Ein anspruchsvoller Beruf mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade in kleineren Kommunen sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch direkt für Sorgen und Nöte der Menschen ansprechbar sein.