Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Länder) zu einem Gesamtstaat (Bund). Das politische Prinzip des Bundesstaats ist der Föderalismus (lateinisch „foedus“: Bündnis, Vertrag). Dieser steht für das einheitliche Auftreten nach außen und die Verteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern im Inneren.
Dem Föderalismus steht der Zentralismus (beispielsweise in Frankreich) gegenüber. Dass die Bundesrepublik Deutschland in Bundesländer aufgeteilt ist, ist im Grundgesetz (Artikel 79 Absatz 3) unabänderlich festgelegt. Es ist aber möglich, die Zahl der Bundesländer und ihre Grenzen zu verändern.
Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)
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