Der Deutsche Bundesrat ist die Vertretung der Länder im föderalistischen System der Bundesrepublik. Die Länder wirken so an der Gesetzgebung des Bundes und der Europäischen Union mit. Mitglieder sind Ministerpräsidenten oder Minister der Bundesländer. Brandenburg hat im Bundesrat vier Mitglieder sowie sechs stellvertretende Mitglieder, bestehend aus den Regierungsmitgliedern des Landes. Über so genannte Zustimmungsgesetze kann der Bundesrat Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages blockieren. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn es eine gegensätzliche Mehrheit zwischen Bundestag und Bundesrat gibt, wie es gegenwärtig – noch - der Fall ist.
Die Diskussion soll erläutern, welche Rechte und Pflichten der Bundesrat hat, wie diese genutzt werden und welche Rolle Brandenburg im Bundesrat zukommt. Stimmt Brandenburg im Bundesrat auf der Grundlage von sachgerechten Entscheidungen für die nationale Ebene ab? Oder gehen Länderinteressen vor? Welche Entwicklungen sind angesichts der aktuellen Koalitionsverhandlungen für den Bundesrat zu erwarten, welche Verschiebungen wird es geben und was bedeutet dies für Brandenburg?
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