Gesetzgebung

Von der Idee zum Gesetz

Gesetze regeln, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Sie können als Bundesgesetze für ganz Deutschland oder als Landesgesetze für ein einzelnes Bundesland beschlossen werden.

Illustration: Gesetzgebung
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In einer Demokratie soll nicht eine einzelne Person oder Gruppe ein Gesetz beschließen können. So soll Machtmissbrauch verhindert werden. In Deutschland sind verschiedene demokratische Institutionen an der Entstehung eines Gesetzes beteiligt.

Für ein Bundesgesetz sind dies:

  • Bundesregierung: schlägt Gesetze vor, erarbeitet die meisten Entwürfe in den Ministerien.
     
  • Bundestag: schlägt Gesetze vor, berät und ändert Entwürfe in Ausschüssen, beschließt Gesetze.
     
  • Bundesrat: schlägt Gesetze vor, vertritt die Länder, stimmt über Bundesgesetze mit ab.
     
  • Vermittlungsausschuss: vermittelt bei Streit zwischen Bundestag und Bundesrat.
     
  • Bundespräsident oder Bundespräsidentin: prüft, ob das Gesetz der Verfassung entspricht, unterzeichnet und verkündet es.

Ein Gesetz entsteht nach einem festgelegten Ablauf. Auf Bundesebene können die Bundesregierung, der Bundesrat sowie der Bundestag (mindestens eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten) ein Gesetz vorschlagen. Die Abgeordneten im Bundestag beraten in der Regel dreimal in sogenannten Lesungen über den Gesetzentwurf und stimmen dann ab.

Nachdem der Bundestag einem Gesetz zugestimmt hat, geht es zur Abstimmung in den Bundesrat. Wenn sich Bundestag und Bundesrat uneins sind, kann der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden. Sobald das Gesetz beschlossen wurde, unterschreiben es der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin sowie die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister. Danach wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wenn kein Datum angegeben ist, tritt das Gesetz 14 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Sehhilfe
 
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Damit ein Gesetz in Kraft treten kann, müssen viele demokratische Institutionen zusammenarbeiten.

 

Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze

Es wird zwischen Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen unterschieden. Zustimmungsgesetze betreffen nicht nur den Bund, sondern auch Angelegenheiten der Bundesländer, zum Beispiel Finanzfragen. Daher muss der Bundesrat als Vertretung der Länder zustimmen. Einspruchsgesetze gelten für ganz Deutschland. Bei diesen kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, das Gesetz jedoch nicht verhindern. Der Bundestag kann den Einspruch überstimmen.

Der Vermittlungsausschuss: Vermittler bei Streitigkeiten

Der Vermittlungsausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Diese werden für die Dauer einer Wahlperiode, in der Regel also für vier Jahre, benannt. Der Ausschuss kann eingeschaltet werden, wenn Bundesrat und Bundestag über ein Gesetz nicht einig sind. Die Vertreter des Bundestages werden entsprechend der Stärke der Fraktionen bestimmt. Für den Bundesrat entsendet jedes Land einen Vertreter.

Brandenburger Landesgesetze

Auf Landesebene funktioniert die Gesetzgebung ähnlich wie auf Bundesebene. Auch hier wird die Hauptarbeit in Ausschüssen und Arbeitskreisen geleistet. Es können Sachverständige, Vereine und andere Interessengruppen einbezogen werden. Vor der Beschlussfassung gibt es mehrere Lesungen – im Landtag Brandenburg sind es zwei bis drei. Die Landesregierung und Mitglieder des Landtags können ein Gesetz vorschlagen. Im Unterschied zu Bundesgesetzen dürfen auch die Einwohnerinnen und Einwohner einen Vorschlag für ein Gesetz machen (in Volksinitiativen und Volksbegehren).

Infografik: Gesetzgebung in Brandenburg
© BLPB/Großstadtzoo

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Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze. Diese müssen dem Grundgesetz entsprechen, können aber die Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigen.

Alle Gesetze und Regeln des Landes Brandenburg stehen online im Brandenburgischen Vorschriftensystem, kurz BRAVORS.

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