Im Bundesrat sitzen die Vertreterinnen und Vertreter der 16 deutschen Bundesländer. Sie sind Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen und vertreten im Bundesrat die Interessen ihres Bundeslandes auf Bundesebene.
Leichte Sprache: Der Bundes-Rat
Der Bundesrat ist die Basis für den Föderalismus in Deutschland. Als Vertretung der Bundesländer ist der Bundesrat eines der fünf ständigen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht) der Bundesrepublik.
Der Bundesrat ist ein wichtiger Teil der Gesetzgebung in Deutschland. Alle vom Bundestag beschlossenen Gesetze gehen durch den Bundesrat. Viele Gesetze brauchen seine Zustimmung (= Zustimmungsgesetze). Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Länder direkt betroffen sind, wie zum Beispiel bei der Verteilung von Finanzen. Bei anderen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen (= Einspruchsgesetze). Er kann hier aber vom Bundestag mit einer Mehrheit überstimmt werden.
Der Bundesrat kann auch eigene Gesetze vorschlagen. Die Mitglieder beraten außerdem über europäische Fragen, die Auswirkungen auf Deutschland haben und wählen acht der insgesamt 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen. Wie viele Stimmen ein Bundesland hat, hängt von seiner Einwohnerzahl ab. Jedes Land hat mindestens drei und höchstens sechs Stimmen.
Im Bundesrat soll der Wille des jeweiligen Bundeslandes zum Ausdruck kommen. Ein Bundesland gibt daher seine Stimme als Land ab. Die Landesregierung muss sich also vor den Abstimmungen im Bundesrat einigen, wie abgestimmt werden soll.
In Koalitionsregierungen kann dies zu einer Belastung werden, wenn sich die Regierungspartner uneins sind. Sollte sich die Landesregierung nicht einigen können, kann sich ein Land enthalten.
- Sehhilfe
Der Bundesrat ist die Basis für den Föderalismus in Deutschland.
Brandenburg im Bundesrat
Das Land Brandenburg hat zurzeit vier Stimmen im Bundesrat. Das bedeutet, dass vier Mitglieder der Landesregierung das Land vertreten. In der Regel sind das der Ministerpräsident und verschiedene Ministerinnen und Minister. Je nach Thema wird entschieden, wer diese Aufgabe übernimmt.
Der Vorsitz im Bundesrat
Die Person, die den Vorsitz im Bundesrat hat, vertritt den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin und ist damit stellvertretendes Staatsoberhaupt. Der Vorsitz im Bundesrat wechselt jedes Jahr nach einer festgelegten Reihenfolge zwischen den 16 Bundesländern.
Vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 war Brandenburg an der Reihe. Der nächste Vorsitz steht 2035/2036 an.
BLPB, Dezember 2025
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