Föderalismus

Bund und Länder teilen sich die Macht

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Prinzip des Föderalismus organisiert. Das bedeutet, mehrere einzelne Länder schließen sich zu einem gemeinsamen Staat (Bund) zusammen. Die staatliche Macht wird dabei aufgeteilt. Deutschland besteht derzeit aus 16 Bundesländern.

Illustration zum Thema Föderalismus
© BLPB/Großstadtzoo

Leichte Sprache: Föderalismus

Der Föderalismus ist ein Kernprinzip der deutschen Demokratie. Der föderale Aufbau der Bundesrepublik ist im Grundgesetz festgelegt (Artikel 20, Absatz 1). Er kann nicht abgeschafft werden.

Bund und Länder haben eigene Aufgaben und Rechte. Sie kontrollieren und ergänzen sich gegenseitig. Es gilt der Grundsatz: Die Länder entscheiden selbst über ihre Angelegenheiten. Nur in Fragen, die den Gesamtstaat betreffen, ist der Bund zuständig, zum Beispiel für die Außenpolitik und Verteidigungspolitik.

So sollen Entscheidungen möglichst dort getroffen werden, wo sie sich auf die Menschen direkt auswirken. Die Kommunen (Städte und Gemeinden) spielen dabei eine wichtige Rolle.

Sehhilfe
 
Föderalismus
© Großstadtzoo
Der Bund und die Länder sind für unterschiedliche Politikbereiche zuständig.

Jedes Bundesland hat ein Parlament, das demokratisch gewählt wird. In Brandenburg ist das der Landtag. Es gibt eine Landespolizei, einen Landesverfassungsschutz und Gesetze, die nur für das jeweilige Bundesland gelten.

Manche finden, dass der Föderalismus Schwierigkeiten mit sich bringt, zum Beispiel, wenn es für Schulen keine zentrale Regelung gibt. Durch die Aufteilung der Macht zwischen Bund und Ländern soll jedoch verhindert werden, dass eine einzelne Regierung zu mächtig wird.

Wichtig ist: Obwohl die Länder zahlreiche Entscheidungen eigenständig treffen, arbeiten sie in vielen Bereichen eng zusammen. So kooperieren Brandenburg und Berlin beispielsweise im Nahverkehr: Mit einem Ticket im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) können Bus, Bahn und Tram in beiden Ländern genutzt werden.

Infografik: Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland
© BLPB/Großstadtzoo

Brandenburgs eigener Bildungsweg

In Brandenburg besuchen Kinder sechs Jahre lang die Grundschule. In den meisten anderen Bundesländern wechseln sie schon nach vier Jahren auf eine weiterführende Schule. Außerdem gibt es in Brandenburg besonders viele Angebote für Kinder unter drei Jahren: Mehr als die Hälfte dieser Kinder besucht eine Kindertageseinrichtung. In Bremen sind es zum Vergleich weniger als ein Drittel.

BLPB, Dezember 2025

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