Die Regierung des Landes Brandenburg besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern. Die Landesregierung hat ihren Sitz in Potsdam.
Chef der Regierung ist der Ministerpräsident. Er bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und wird vom Landtag gewählt und kontrolliert. Die Abgeordneten des Landtags werden direkt von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gewählt.
Der Ministerpräsident ernennt die Ministerinnen und Minister. Diese sind Mitglieder der Regierung und setzen die Regierungsarbeit um. Sie leiten jeweils ein Ministerium, das für bestimmte Fachbereiche zuständig ist (zum Beispiel für Bildung, für Wirtschaft oder Finanzen). Die Mitarbeitenden in den Ministerien unterstützen die Ministerinnen und Minister bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Sie steht ihm für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung und steuert und koordiniert die Landespolitik.
In Brandenburg bildete sich nach der Landtagswahl 2024 eine Koalitionsregierung aus SPD und BSW. Am 6. Januar 2026 wurde diese Koalition beendet. Danach regierte die SPD zunächst als Minderheitsregierung. Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke und den Landesministerinnen und Landesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.
Der Ministerpräsident legt die Richtlinien der Landespolitik fest. Die Ministerinnen und Minister müssen diese beachten. Wichtige Entscheidungen trifft die Landesregierung in regelmäßigen Sitzungen des Kabinetts.
Die achte Wahlperiode des brandenburgischen Landtags endet bei normalem Verlauf nach fünf Jahren 2029. Dann finden Neuwahlen statt.
BLPB, Dezember 2024 (aktualisiert: Januar 2026)
Teilen auf

Neuen Kommentar hinzufügen