Politische Bildung ist nicht neutral. Sie steht für Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe – und widerspricht dem fälschlicherweise aus dem Beutelsbacher Konsens abgeleiteten Neutralitätsgebot.

Illustration zum Thema Verfassung
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Politische Neutralität

Neutralität bedeutet, für niemanden Partei zu ergreifen und keine Seite zu bevorzugen. Politische Neutralität bezieht sich speziell auf Parteipolitik und staatliches Handeln. Dies soll verhindern, dass staatliche Macht für parteipolitische Zwecke missbraucht wird.

Illustration zum Thema Beutelsbacher Konsens: Mehrere Menschen sitzen an einem Tisch und interagieren miteinander.
© BLZPB/Großstadtzoo

Beutelsbacher Konsens

Der Beutelsbacher Konsens entstand in den 1970er Jahren im Ergebnis heftiger Diskussionen um die Methoden der politischen Bildung in der Bundesrepublik. Obwohl nie vertraglich festgelegt, wurde er zu einem Grundprinzip schulischer und außerschulischer Bildung, so zum Beispiel auch für die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung. 

#Nicht neutral

Ab 12. August 2026 auf den Social-Media-Kanälen der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung. Die Jubiläumskampagne macht deutlich: Politische Bildung ist nicht neutral. Sie steht für Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe – und widerspricht dem fälschlicherweise aus dem Beutelsbacher Konsens abgeleiteten Neutralitätsgebot.

Leitbild

Niemand kann zur politischen Bildung gezwungen werden. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet. Sie orientiert sich in ihren Angeboten an den Richtlinien im Beutelsbacher Konsens.