Gemeindehaushalt
Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung ist der Haushalt. Im Haushalt materialisieren sich die Ziele, Wünsche, Anliegen und kommunalen Aufgaben in harten Zahlen und Fakten. Mit dem Beschluss über den Haushalt wird das Handlungsprogramm der Gemeinde, Stadt, des Amtes oder Landkreises für das kommende Jahr festgelegt.
Da fast das gesamte kommunale Handeln mit Geldflüssen verbunden ist, findet in der Kommune nur das statt, was auch im Haushalt steht.
Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Gemeindevertretung beschließt für jedes Jahr einen Haushaltsplan in Form der Haushaltssatzung. Der Haushalt ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Ist eine Kreditaufnahme geplant oder gelingt der Haushaltsausgleich nicht, so ist der Haushalt mit dem Haushaltssicherungskonzept der Aufsicht vorzulegen.
Aufgrund der anhaltenden Finanzknappheit gibt es Kommunen im Land Brandenburg, die ohne einen genehmigten Haushalt wirtschaften müssen.
Der Haushaltsplan muss für eine Woche öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. Jeder Bürger kann Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen (§§ 63, 65 Kommunalverfassung). Zudem ist der Haushalt in der Vertretung im öffentlichen Teil zu behandeln. Die Bürgerinnen und Bürger haben also die Möglichkeit, seine Beratung mitzuerleben.
Die zwei wesentlichen Bestandteile des bisherigen Haushalts sind der Vermögenshaushalt und der Verwaltungshaushalt.