Förderprogramme der EU

Brandenburg wäre ohne die Europäische Union heute ein anderes Land. Die Mark wird seit der Wiedervereinigung von Europa unterstützt. Gelder aus den Strukturfonds sind eine entscheidende zusätzliche Basis zur sozio-ökonomischen Entwicklung des Landes.

Das Land Brandenburg hat seit seinem Beitritt zur Europäischen Union beträchtliche Mittel aus den europäischen Strukturfonds, die die wichtigsten Förderinstrumente der EU darstellen, erhalten. Die Fördermittel werden über die Förderprogramme des Landes verteilt und vom Land Brandenburg verwaltet, das heißt, sie werden dezentral über das Land und den Mitgliedsstaat umgesetzt. Die jeweilige Förderperiode beträgt sieben Jahre. In der letzten Förderperiode von 2000 – 2006 beliefen sich die Finanzmittel aus den europäischen Strukturfonds auf 3,2 Milliarden Euro. In der Förderperiode 2007 – 2013 betragen die Finanzmittel für Brandenburg rund 3,1 Milliarden Euro.

Zu den wichtigsten europäischen Strukturfonds gehören: 

  • Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE): Der Fonds soll den wirtschaftlichen Abstand zwischen den einzelnen Regionen Europas verringern. Ziel ist die Steigerung des Einkommens- und Beschäftigungsniveaus durch die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Brandenburg erhält seit 1991 Mittel aus dem EFRE.
     
  • Der Europäische Sozialfonds (ESF): Der Fonds stellt das wichtigste Instrument der Europäischen Union dar, um die Beschäftigung in der EU zu fördern. Er soll die Unterschiede in Wohlstand und Lebensstandard in der EU verringern. Arbeitskräfte und Unternehmen sollen mithilfe des ESF anpassungsfähiger werden. Zudem soll mit Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen der Einstieg ins Erwerbsleben erleichtert werden.
     
  • Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER): Der Fonds ist das Finanzinstrument für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Die Entwicklung in den ländlichen Räumen soll durch den ELER unterstützt und gefördert werden.
     
  • Der Europäische Fischereifonds (EFF): Der Fonds ist das Förderinstrument für die Fischereipolitik der Union. Die nachhaltige Entwicklung im Bereich Fischerei soll ebenso gefördert werden wie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Zudem soll der Umweltschutz verbessert und die Überfischung in manchen europäischen Gewässern gestoppt werden.
     
  • Der Kohäsionsfonds (KF): Der Fonds soll den wirtschaftlichen und sozialen Abstand der Mitgliedstaaten, deren Wirtschaftsleistung pro Einwohner unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, zu den übrigen Mitgliedsstaaten der EU verringern. Deutschland erhält keine Mittel aus dem Kohäsionsfonds.

Seit dem Ablauf der letzten Förderperiode 2000 – 2006 zählen der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds und der Kohäsionsfonds zu den Strukturfonds. Der Landwirtschaftsfonds ist nun Teil der Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik, während der Fischereifonds Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik ist.

Das Land Brandenburg erhält zudem Förderungen aus den Mitteln für die Europäische territoriale Zusammenarbeit (EtZ): Ziel ist es, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Zusammenarbeit benachbarter Regionen grenzübergreifend zu fördern. In der Förderperiode 2007 – 2013 stehen dem Land Brandenburg für den brandenburgisch-polnischen Grenzraum 108 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere von der EU gestellte Förderprogramme sind die mehrjährig angelegten EU-Aktionsprogramme. Deren Förderung läuft im Unterschied zu den Strukturfonds direkt über die Europäische Kommission oder bei Agenturen, die mit der Verwaltung der Mittel betraut wurden. Die Aktionsprogramme der Europäischen Union sind für verschiedene Bereiche konzipiert wie etwa Bildung und Jugend, Kultur, Energie, Verkehr, Recht und Gesellschaft etc. Gefördert werden vornehmlich Projekte, die der konkreten Umsetzung der politischen Ziele der Europäischen Union dienen.

Hintergrund der EU-Aktionsprogramme ist die Umsetzung der „Lissabon-Strategie“: die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU verständigten sich auf einem Sondergipfel im März 2000 in Lissabon auf das Ziel, die EU bis 2010 zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum weltweit zu machen. Zudem soll mittels der Förderprogramme die Nachhaltigkeit verbessert werden (Göteborg Ziel) und das Recht, die Sicherheit und die Freiheit in der EU gefördert und verbessert werden.

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