
Die entsprechenden Regelungen gelten noch bis 2019. Aber schon jetzt wird darüber gestritten, wie es mit dem Länderfinanzausgleich weiter gehen soll. Bayern als Geberland will jetzt schon vor Ablauf der Regelung 2019 klagen. Es gebe für die Nehmerländer keine Anreize, höhere Einnahmen zu erzielen. Deshalb sei der Finanzausgleich auch grundsätzlich nicht geeignet, die unterschiedliche Wirtschaftskraft der Länder anzugleichen. Der Haushalt des Landes Brandenburg profitiert nicht unwesentlich vom Länderfinanzausgleich und ist auf die Solidarität der Starken angewiesen.
Bayern klagt für einen gerechten Finanzausgleich
Welchem Grundprinzip folgt der Länderfinanzausgleich? Wie wird man zum „Geberland“? Warum dürfen die „Geberländer“ nicht darüber entscheiden, welche Ausgaben sich die „Nehmerländer“ leisten? Und hat der Länderfinanzausgleich überhaupt eine Zukunft?
Dr. Helmuth Markov, Finanzminister Brandenburgs, und Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, stellen sich der Diskussion und Ihren Fragen.
Teilen auf
Kommentare
KommentierenHerzlichen Dank !
Herzlichen Dank an Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans - für seine heutige Teilnahme wie aber auch ganz besonders für seine "Standfestigkeit" hinsichtlich der Ablehnung des Deutsch-Schweizer-Steuerabkommens ! Spätestens nach:
ist das Abkommen in der vorliegenden Form schlicht indiskutabel - herzlichen Dank für den konsequenten Widerstand !
Neuen Kommentar hinzufügen