Die VertreterInnen in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen Brandenburgs stehen durch die neue Kommunalverfassung vor der Herausforderung, in den nächsten Jahren die doppelte Haushaltsführung, die sogenannte Doppik einzuführen. Dieser Prozess soll bis 2011 abgeschlossen sein. Für die Gemeindevertretungen entsteht dadurch ein Handlungszwang. Der Prozess der Einführung kann jedoch mit vielen Hindernissen behaftet sein, die die Bewertung des Vermögens bis hin zu Haushaltssicherungskonzepten betreffen können. Die neu einzuführende doppelte Haushaltsführung kann zudem zu Haushaltsdefiziten führen.
Der Referent Peter Finger aus Bonn ist Kommunalexperte. Er kennt die Doppik aus der Praxis, da die Einführung in Nordrhein-Westfahlen im Januar 2009 abgeschlossen sein soll.
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