Die Brandenburger Landesverfassung gibt als Ziel des Strafvollzuges das Resozialisierungsgebot vor. Die Mütter und Väter der Verfassung beriefen sich dabei auf die Menschenwürde. Ein aufgeklärtes Strafrecht behandelt Straftäter als Menschen, auch wenn sie Verbrecher sind. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern auch vernünftig, denn Resozialisierungsprogramme, da sie den Rückfall senken, sind nachhaltig für die Sicherheit. Dicke Mauern, rigide Haftbedingungen, scharfe Kontrollen bringen hingegen schnelle, aber vergängliche Sicherheit und die sozialen Defizite der Gefangenen bleiben bestehen.
Mit neuen Vollzugsgesetzen geht Brandenburg weiter den Weg der sozialen Integration. Aber der Weg ist steinig: Vorurteile in der Gesellschaft, bei manchen Medien oder bei Teilen des Personals sind Hemmnisse bei der Umsetzung. Und: Die Stärke eines Strafvollzuges zeigt sich weniger in der Dicke der Außenmauern denn in der Dicke der Haushaltspläne.
Mit Dr. Volkmar Schöneburg (Potsdam, Justizminister des Landes Brandenburg von 2009 bis 2013)
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