#Nicht neutral

50 Jahre Beutelsbacher Konsens: Gemeinsame Kampagne der Zentralen für politische Bildung

Ab 12. August 2026 auf den Social-Media-Kanälen der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung. Die Jubiläumskampagne macht deutlich: Politische Bildung ist nicht neutral. Sie steht für Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe – und widerspricht dem fälschlicherweise aus dem Beutelsbacher Konsens abgeleiteten Neutralitätsgebot.

Wort-Bildmarke mit dem Text: Nicht neutral für Demokratie
© zpb

#NichtNeutral – 50 Jahre Beutelsbacher Konsens. Unter diesem Motto startet heute die gemeinsame Social-Media-Kampagne der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie aller 16 Landeszentralen für politische Bildung zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses. Die Jubiläumskampagne macht deutlich: Politische Bildung ist nicht neutral. Sie steht für Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe. Die Kampagne widerspricht damit Missdeutungen, so auch einem fälschlicherweise aus dem Beutelsbacher Konsens abgeleiteten Neutralitätsgebot.

Politische Bildung ist den Werten des Grundgesetzes verpflichtet und folgt gemäß des Beutelsbacher Konsenses drei Leitprinzipien: Sie soll den konstruktiven Umgang mit Kontroversen fördern. Sie darf Lernende nicht überwältigen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu befähigen, sich ein eigenständiges Urteil zu bilden. Der Beutelsbacher Konsens legitimiert jedoch keine Gleichgültigkeit gegenüber Angriffen auf demokratische Grundwerte. Genau diese Unterscheidung wurde vor 50 Jahren angelegt und ist auch heute notwendig. Staatliche politische Bildung ist dabei strikt überparteilich.

Persönlichkeiten aus politischer Bildung, Verfassungsrecht, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft betonen in den kommenden Wochen und Monaten in kurzen Videobeiträgen, warum Haltung für die Werte des Grundgesetzes nicht im Widerspruch zum Beutelsbacher Konsens stehen. Die Beiträge der Kampagne beziehen Position und klären häufige Missverständnisse auf.

Die Kampagne richtet sich an alle, die politische Bildung in die Praxis tragen: an Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen der politischen Bildung ebenso wie an Lehrkräfte aller Schulformen und Fächer sowie an Pädagoginnen und Pädagogen in der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung, in Kitas, Jugendarbeit, Ausbildung und Sozialer Arbeit. Sie alle erleben täglich, wie politische Meinungen in ihren Alltag hineinwirken, ob im Klassenzimmer, im Seminarraum oder auf dem Basketballplatz. Die Kampagne will ihnen den Rücken stärken: mit Klarheit darüber, was der Beutelsbacher Konsens bedeutet, was er erlaubt und wo er Haltung einfordert.

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Illustration zum Thema Beutelsbacher Konsens: Mehrere Menschen sitzen an einem Tisch und interagieren miteinander.
© BLZPB/Großstadtzoo

Beutelsbacher Konsens

Der Beutelsbacher Konsens entstand in den 1970er Jahren im Ergebnis heftiger Diskussionen um die Methoden der politischen Bildung in der Bundesrepublik. Obwohl nie vertraglich festgelegt, wurde er zu einem Grundprinzip schulischer und außerschulischer Bildung, so zum Beispiel auch für die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung. 

Illustration zum Thema Verfassung
© BLPB/Großstadtzoo

Politische Neutralität

Neutralität bedeutet, für niemanden Partei zu ergreifen und keine Seite zu bevorzugen. Politische Neutralität bezieht sich speziell auf Parteipolitik und staatliches Handeln. Dies soll verhindern, dass staatliche Macht für parteipolitische Zwecke missbraucht wird.

Eine Textkachel, darauf der Titel der aktuellen Folge des Podcasts der Landeszentrale. Dieser lautet: #24 Über Neutralität und Gemeinnützigkeit von Vereinen in der politischen Bildung.
© BLPB

Podcast
Über Neutralität und Gemeinnützigkeit von Vereinen in der politischen Bildung

Viele Engagierte in der politischen Bildung wollen Haltung zeigen und sind zugleich verunsichert. Wo liegen die Grenzen zwischen gemeinnützigem Engagement und politischer Neutralität? Und was muss bei geförderten Projekten beachtet werden? 

BLPB, August 2026

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Gratulation zu dieser Aktion! Ich bin Lehrerin und werde ständig mit dem sogenannten Neutralitätsgebot konfrontiert! Gut dass das noch einmal klargestellt wird.

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