Zählgemeinschaft
Zählgemeinschaft
Zählgemeinschaften spielen eine Rolle im Zusammenhang mit der Sitzverteilung in den Gremien (zum Beispiel Ausschüsse) der Kommunalvertretung. Zwei oder mehr Fraktionen in einer Kommunalvertretung können eine "Zählgemeinschaft" bilden. Ihre Bildung unterliegt eng bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Sitzverteilung nicht manipuliert werden kann, zum Beispiel um sich rein rechnerische Vorteile bei der Verteilung der Sitze zu verschaffen. In der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg finden sich in § 41 Ausführungen zur Zählgemeinschaft.