Als Gastarbeiter werden in Deutschland Menschen bezeichnet, die ab Mitte der 1950er Jahre als ausländische Arbeitskräfte nach Westdeutschland geholt wurden.
Wir in der DDR auch, wo allerdings von Vertragsarbeitern gesprochen wurde, herrschte in der Bundesrepublik ein Mangel an einheimischen Arbeitskräften. Die Bundesregierung schloss daher zwischen 1955 und 1973 so genannte Anwerbeabkommen mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien, Jugoslawien und Südkorea.
Die "Gastarbeiter" wurden ursprünglich mit der Absicht ins Land geholt, nur für eine befristete Zeit zu bleiben und dann in ihr Land zurück zukehren. Sie arbeiteten meist als Ungelernte in der Industrie, was ihnen einen Aufstieg in der Arbeitswelt zumeist dauerhaft versperrte. Allerdings war für sie die Arbeit in Deutschland finanziell interessant. Bis Anfang der 1970er Jahre lebte diese so genannte erste Generation der Gastarbeiter in der Regel abgeschottet von der übrigen Bevölkerung in Baracken und Wohnheimen mit strengen Regeln.
Als die bundesdeutsche Wirtschaft zu Beginn der 1970er Jahre ins Stocken geriet, wurden viele Gastarbeiter oft als Erste entlassen. 1973 wurde ein Anwerbestopp erlassen. Zu dieser Zeit arbeiteten rund 2,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Westdeutschland. Viele blieben in der Bundesrepublik und holten allmählich ihre Familien nach.
Heute leben in Deutschland mehr als 7, 2 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Viele davon sind die Kinder und Enkelkinder der ersten Generation der Gastarbeiter. Um ihre Integration entwickeln sich seit Jahrzehnten kontroverse politische Debatten. Im Alltag sind sie oft Rassismus ausgesetzt.
BLPB, Oktober 2013
unter Verwendung von www.bundesregierung.de/...gastarbeiterBrd
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