Gewaltenteilung ist ein zentrales Merkmal unserer Demokratie. Es bedeutet, dass die Macht des Staates aufgeteilt wird. So soll verhindert werden, dass eine Person oder Gruppe zu viel Einfluss bekommt.
Leicht erklärt: Gewalten-Teilung
Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz geregelt und gehört zu den Prinzipien, die nicht geändert werden können.
In Deutschland teilt sich die Staatsgewalt (= Macht des Staates) in drei Bereiche auf:
- Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Das sind die Parlamente – der Bundestag und die Landtage – sowie der Bundesrat . Die Parlamente erlassen die Gesetze, die in Deutschland oder im jeweiligen Bundesland gelten.
- Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Sie setzt die Gesetze um (ausführen = exekutieren). Zu ihr gehören die Bundesregierung, die Landesregierungen, Verwaltungen, Behörden und die Polizei.
- Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Das sind die Gerichte – zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht, Oberste Gerichtshöfe und die Gerichte der Länder.
Die drei Gewalten sind miteinander verbunden (= Gewaltenverschränkung) und kontrollieren sich gegenseitig. Das Zusammenspiel dieser Gewalten soll verhindern, dass Macht einseitig ausgeübt und missbraucht werden kann.
- Sehhilfe
Manchmal werden die Medien als vierte Gewalt bezeichnet, weil sie offenlegen können, wo der Staat sich nicht an die Regeln hält. Zeitungen, Fernsehen, Radiosender oder Nachrichtenkanäle im Internet informieren die Öffentlichkeit. Ihre Arbeit wird durch die Pressefreiheit geschützt.
Wie die Gewalten in Brandenburg verbunden sind
In Brandenburg regelt die Landesverfassung, wie die verschiedenen Bereiche der staatlichen Macht zusammenwirken und sich gegenseitig kontrollieren:
- Eine zentrale Funktion kommt dem Landtag (Legislative) zu. Er wird - anders als die Exekutive und die Judikative - von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gewählt. Der Landtag beschließt Gesetze. Die Landesverfassung sieht zwar auch ein Gesetzgebungsverfahren durch Volksentscheid vor. In der Praxis ist das aber die Ausnahme.
- Die vollziehende Gewalt, das heißt die Exekutive, liegt in den Händen der Landesregierung, der Verwaltungsbehörden und der kommunalen Selbstverwaltungsorgane.
- Die Rechtsprechung (Judikative) ist unabhängigen Richtern anvertraut.
Durch Regelungen in der Verfassung werden die einzelnen Gewalten in ein System gegenseitiger Abhängigkeiten und Hemmungen gebracht. So sind Mitwirkungs- und Kontrollrechte zwischen den Gewalten vorgesehen.
- Ein Beispiel
Am Beispiel von Gesetzen und Verordnungen wird dies deutlich. Ein neues Gesetz verabschiedet in Brandenburg der Landtag (Legislative). Im Gesetz legt der Landtag fest, was umgesetzt werden soll. Wie das Gesetz umgesetzt wird, entscheidet die Landesregierung oder ein Ministerium (Exekutive). Sie erlassen dazu eine Verordnung. Im Fall einer Klage überprüft ein Gericht (Judikative), ob das Gesetz oder die Verordnung rechtmäßig ist. Muss ein Gesetz überarbeitet werden, ist wieder der Landtag am Zug. Bei einer Verordnung ist die Exekutive zuständig.
In der Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes von 2019 erhält beispielsweise das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Aufgabe, Zuchtunternehmen anzuerkennen und Zuchtprogramme zu genehmigen. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die Unternehmen und Zuchtprogramme alle Regeln einhalten. Möchte ein Unternehmen gegen die neuen Regeln klagen, wendet es sich an die Judikative.
BLPB, Dezember 2025
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