Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist die Grundlage der Demokratie in Deutschland. Sie beschreibt die wichtigsten Grundsätze, die nicht geändert werden können.
Im Grundgesetz steht der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung – kurz FDGO – an mehreren Stellen. Es wird jedoch nicht erklärt, was genau darunter zu verstehen ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht in wichtigen Urteilen zusammengefasst: Die FDGO soll sicherstellen, dass die Menschenwürde geschützt bleibt, dass niemand unkontrolliert regieren kann und dass die Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen dürfen.
Zu den wichtigsten Grundsätzen der FDGO gehören:
- Menschenrechte: Jeder Mensch wird anerkannt und geachtet.
- Rechtsstaatlichkeit: Alle Menschen sind frei und vor dem Gesetz gleich. Der Staat und seine Organe müssen sich an Gesetze halten.
- Gewaltenteilung: Die Macht des Staates ist aufgeteilt und wird kontrolliert.
- Demokratie und Volkswille: Alle Macht geht vom Volke aus. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in regelmäßigen, freien Wahlen, wer sie vertreten soll.
- Parteienvielfalt: Es gibt nicht nur eine Partei. Mehrere Parteien stehen miteinander im Wettbewerb und haben die gleichen Chancen.
- Sehhilfe
Tolerantes Brandenburg
Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ist das Leitbild der Landesregierung zur Förderung einer demokratischen, freiheitlichen Gesellschaft. Eine Koordinierungsstelle unterstützt und entwickelt Strategien. Sie arbeitet mit Unternehmen und zahlreichen Institutionen und Vereinen zusammen, die Zivilcourage zeigen und Verantwortung übernehmen.
BLPB, Dezember 2025
Teilen auf


Kommentare
KommentierenGünthas Meinung
Joa. Passt
Neuen Kommentar hinzufügen