Eine lebendige Demokratie und ein wehrhafter Rechtsstaat leben vom Diskurs mündiger Bürger und damit von Voraussetzungen, die der Staat nicht unmittelbar beeinflussen kann. Wie können dennoch jene, die diesen Diskurs tragen, unterstützt werden? Die Bundesregierung hat hierzu ein Demokratiefördergesetz in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Es soll Projekte zur Demokratieförderung fördern.
Wir wollen darüber diskutieren, wie dies idealerweise und rechtmäßig geschehen kann, nach welchen Kriterien Förderfähigkeit bestimmt werden kann. Nicht zuletzt geht es darum, wo die Möglichkeiten staatlicher Förderung zielführend und wo kontraproduktiv sein können im Hinblick auf das Anliegen, Meinungsfreiheit in ihrer Breite als für die Verfassung schlechthin konstituierend zu bewahren.
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