
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts „für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, … die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.
Auch in anderen Urteilen hat das Gericht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit weit gefasst: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ´Vergiftung des geistigen Klimas´ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte…“
Doch unbegrenzt ist das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht. Aufrufe zur Gewalt, Beleidigungen, Antisemitismus und anderes fallen nicht unter Meinungsfreiheit.
Wo also sind die Grenzen zu ziehen?
Das Internet ermöglicht theoretisch jeder und jedem Tausende User zu erreichen. Beschimpfungen sind an der Tagesordnung. Innenministerin Nancy Faeser hatte angekündigt, dagegen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorzugehen. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht neue gesetzliche Maßnahmen gegen „Hass und Hetze“ vor. Das ist gut so, aber wo beginnt „Hass und Hetze“ und wo endet die legale Meinungsäußerung? Brauchen wir tatsächlich neue Gesetze - oder reicht es, die vorhandenen konsequent anzuwenden?
Mit diesen und anderen Themen zur Meinungsfreiheit wollen wir uns in der zweiten Zoom-Podiumsdiskussion unserer Diskussionsreihe auseinandersetzen.
Diskussionsreihe: Meinungsfreiheit & Pluralismus
Wir laden Sie herzlich zu unserer digitalen Veranstaltungsreihe ein! Gemeinsam mit renommierten Expertinnen und Experten beleuchten wir unterschiedliche Facetten der Debatte – philosophisch, rechtlich und empirisch.
Rechtliche Fragen um die Meinungsfreiheit
Gäste:
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts
- Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor
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