Von Aufgaben, Rechten und Pflichten
Das Amt bezeichnet die Aufgaben, Rechte und Pflichten, die einer Person übertragen werden. Dieses Amt kann zeitlich begrenzt oder auf Dauer angelegt sein. Zum Beispiel ist das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers auf die jeweilige Wahlperiode begrenzt. Beamte bei der Polizei oder in Ministerien können auf Lebenszeit ernannt werden.
In ein Amt wird man gewählt oder ernannt. Das ist der Unterschied zum Mandat, das nur in allgemeiner Wahl vergeben wird. Wer ein Amt trägt, arbeitet oft in der Regierung oder in der öffentlichen Verwaltung. Das heißt in der Exekutive (vollziehende Gewalt). Je nachdem, ob jemand eine Aufgabe bezahlt oder unbezahlt übernimmt, macht er sie hauptamtlich oder ehrenamtlich. Außerdem bezeichnet der Begriff eine staatliche Einrichtung wie zum Beispiel das Gesundheits- oder das Finanzamt.
Wird eine Person in ein Parlament gewählt, erhält sie ein Mandat. Der Begriff Mandat sagt auch aus, dass die Abgeordneten im Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler handeln. Das Mandat im Bundestag und in den Landtagen ist frei, die Abgeordneten sind also nur ihrem Gewissen verpflichtet. Ein Mandat ist an die Person gebunden. Die Person bleibt auch Mitglied des Parlaments, wenn sie aus ihrer Partei austritt, die Fraktion verlässt oder anders als ihre Fraktion abstimmt.
Ämter und Mandate in Brandenburg
Eine verbeamtete Person kann nicht gleichzeitig Landtagsabgeordnete/-r oder Minister/-in sein, weil dadurch die Gewaltenteilung verletzt wäre. Zieht eine Brandenburger Polizistin oder ein verbeamteter Lehrer in den Landtag ein, müssen die Rechte und Pflichten des Beamtenverhältnisses für diese Zeit ruhen. Ob Abgeordnete andersherum ihr Landtagsmandat aufgeben müssen, wenn sie das Ministeramt antreten, können die Parteien selbst entscheiden.
Manche Parteien wie die Brandenburger LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verpflichten ihre Mitglieder zur Trennung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat. Werden also Abgeordnete dieser Parteien Minister/-innen, geben sie das Mandat ab und jemand anderes rückt in den Landtag nach. SPD, CDU und FDP verpflichten ihre Abgeordneten nicht zu dieser Trennung. Abgeordnete können Minister/-innen oder Ministerpräsident/-in werden und weiter Mitglied des Landtags sein. AfD und BVB/Freie Wähler waren noch nicht an einer Landesregierung in Brandenburg beteiligt.
Wie er Stadtverordneter wurde, erzählt Thomas aus Guben hier in einem Video.
- Sehhilfe
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BLPB, Oktober 2021
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