Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundesregierung und bestimmt, welche politischen Ziele und Grundlinien diese verfolgt.
Leichte Sprache: Der Bundes-Kanzler und sein Bundes-Kabinett
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin hat die Richtlinienkompetenz. Das heißt, er oder sie gibt die grundlegende Richtung in der Politik vor – zum Beispiel in der Außenpolitik, der Wirtschaftspolitik oder in der Klimapolitik. Die Ministerinnen und Minister leiten ihre Bereiche eigenständig, müssen sich aber an diese Vorgaben halten. Im Streitfall entscheidet der Kanzler oder die Kanzlerin, wie es weitergehen soll.
Weitere Aufgaben:
- schlägt Bundesministerinnen und Bundesminister zur Ernennung oder Entlassung vor,
- übernimmt im Verteidigungsfall das Kommando über die Bundeswehr,
- vertritt Deutschland international, zum Beispiel bei Gipfeltreffen und Verhandlungen.
Das Bundeskanzleramt koordiniert die Arbeit der Regierung. Es sorgt dafür, dass die Ministerien zusammenarbeiten, berät den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und übernimmt Sekretariatsaufgaben für die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird von den Abgeordneten des Bundestages gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre, also von einer Bundestagswahl bis zur nächsten. Eine vorzeitige Abwahl und Neuwahlen sind möglich. Dafür gibt es feste Regeln. Zuletzt wurde Friedrich Merz nach einer vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 Bundeskanzler.
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen, um sich zu versichern, dass er und seine Politik nach wie vor die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten haben. Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachfrage, wie der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verknüpfen.
Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht zu, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung muss die Wahl zu einem neuen Bundestag erfolgen, so sieht es Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes vor.
- Sehhilfe
Der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag gewählt und hat die größte politische Macht im Land.
Der Ministerpräsident an der Spitze der Regierung in Brandenburg
Was der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin für Deutschland ist, ist in Brandenburg der Ministerpräsident. Er leitet die Landesregierung und bestimmt die Richtlinien der Landespolitik. Seit August 2013 ist Dietmar Woidke Ministerpräsident.
Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten und unterstützt ihn bei seinen Aufgaben. 2025 arbeiteten dort rund 180 Menschen. Bislang gab es in Brandenburg noch keine Ministerpräsidentin.
BLPB, Dezember 2025
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