Diskontinuität

Für den Bundestag gilt das Diskontinuitätsprinzip. Das heißt, dass alle bisherigen Abgeordneten mit der Konstituierung eines neu gewählten Bundestages ihr Mandat verlieren (personelle Diskontinuität). Untergliederungen und Organe des Bundestages wie etwa die Ausschüsse müssen neu gebildet werden (organisatorische Diskontinuität).

Alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden (sachliche Diskontinuität). Vom Diskontinuitätsprinzip unberührt sind dagegen Petitionen und Angelegenheiten der Europä­ischen Union.

Lesetipp

Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)

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