Freizügigkeit

Mit dem Begriff Freizügigkeit werden vier grundlegende Rechte oder auch Freiheiten erfasst, die jeder Bürger der Europäischen Union hat. Zu den bekanntesten dieser Rechte zählt das Recht auf freies Reisen. Das heißt, jeder Unionsbürger kann sich innerhalb der Union frei bewegen, in der Regel sogar ohne Grenzkontrollen in die verschiedenen Mitgliedsländer reisen. Außerdem kann er innerhalb der EU an beliebigen Orten alles kaufen - so wie die Staatsbürger des jeweiligen EU-Landes auch. Er kann an jedem Ort wohnen, sich politisch beteiligen, studieren oder arbeiten. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich zum Beispiel als selbständiger Unternehmer in allen Mitgliedsstaaten niederzulassen oder seine Dienstleistung anzubieten.

Das Grundrecht der Freizügigkeit verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das heißt jeder EU-Bürger muss im Rahmen der Freizügigkeit rechtlich so behandelt werden, wie auch die eigenen Staatsbürger in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Union behandelt werden. 

Der europäische Binnenmarkt garantiert die vier Freiheiten oder Freizügigkeiten: Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.

Lesetipp

BLPB, November 2013 (unter Verwendung von: pocket europa)

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