Inklusion ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Es geht darum, Hindernisse abzubauen oder so zu gestalten, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, an der Gesellschaft teilzuhaben.
Im Grundgesetz steht in Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wichtige Rechte von Menschen mit Behinderungen sind:
- Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen,
- ein selbstbestimmtes Leben,
- gute Gesundheitsversorgung,
- Zugang zu Bildung und Erziehung.
- Sehhilfe
Das Wort „Inklusion“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Einschluss“ oder „dazu gehören“.
2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Betreiber öffentlicher Gebäude sollen beispielsweise dafür sorgen, dass eine Toilette für Menschen mit Behinderungen vorhanden ist und Rampen den Zugang auch Personen ermöglichen, die keine Treppen nutzen können.
Grundlegende Informationen müssen in Leichter Sprache oder als barrierefreie Angebote für Menschen mit Seh-, Hör- oder Sprachbehinderungen erhältlich sein. Ein bedeutender Schritt für die gleichberechtigte Teilhabe war 2019 die Einführung des inklusiven Wahlrechts in Deutschland. Auch Menschen, die gesetzlich in Vollbetreuung sind, dürfen seitdem zu Bundestagswahlen und Europawahlen wählen gehen.
Der Begriff „Inklusion“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „einschließen“ oder „miteinbeziehen“. Die Gesellschaft soll Rahmenbedingungen und Strukturen schaffen, um eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das ist der Unterschied zur Integration, die die vorhandenen Gegebenheiten als Maßstab nimmt.
Ein Beispiel: Derzeit muss ein Mensch mit Rollstuhl vorher bei der Bahn anrufen, um die Mitfahrt anzukündigen. Inklusiv heißt, dass jeder Mensch ohne Anmeldung zu jeder Zeit Bus und Bahn nutzen könnte, weil die Bahnhöfe und Fahrzeuge barrierefrei sind.
Um die Belange von Behinderten stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, hat die UNO den 3. Dezember zum "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen" ausgerufen. Seit 1993 findet er jährlich statt.
Inklusion in Brandenburg
In Brandenburg gibt es eine beauftragte Person der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Diese achtet darauf, dass die Landesregierung für die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen
sorgt. Der oder die Beauftragte wird an allen Vorhaben und Gesetzen für Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg beteiligt.
Das Brandenburger Konzept „Schule für gemeinsames Lernen“ sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen. Grund-, Ober- und Gesamtschulen nehmen Kinder und Jugendliche unabhängig davon auf, ob diese einen besonderen Unterstützungsbedarf beim Lernen, der emotionalen und sozialen Entwicklung oder der Sprache haben.
In den „Schulen für gemeinsames Lernen“ sollen alle nach ihrem individuellen Bedarf gefördert werden. Trotzdem lebt die Inklusion vielerorts immer noch von engagierten Eltern und Lehrkräften, die sich Lösungen überlegen und Mut haben, etwas Neues auszuprobieren.
Welchen Unterschied das für eine Betroffene machen kann, erzählt Janne in einem Film. Sie engagiert sich heute im Behindertensportverband, für die Selbstbestimmung von Kindern mit Behinderung.
BLPB, Januar 2026
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