Was ändert sich mit der neuen Kommunalverfassung?

KOMMUNALWAHL 2008

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Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Landtag eine neue Kommunalverfassung für das Land Brandenburg beschlossen. Sie wird mit den Kommunalwahlen 2008 in Kraft treten. Es bestand die Absicht, eine moderne „schlanke“ Kommunalverfassung „aus einem Guss“ zu schaffen. Aber ist dies auch gelungen und was ist für die Kommunale Selbstverwaltung dabei herausgekommen?

Gemeinde-, Amts- und Landkreisordnung wurden zusammengeführt. Es gab viele kritische Stimmen u.a. auch von den kommunalen Spitzenverbänden, die mit Argusaugen darüber wachen, dass die Rechte der Kommunen nicht beschnitten werden. Die Einführung des neuen Haushaltsrecht soll zu mehr Transparenz bei den kommunalen Haushalten führen.

Es gibt eine Reihe neuer Regelungen: der Ortsbürgermeister heißt jetzt Ortsvorsteher. Zu fragen ist, welchen „Geist“ die neue Verfassung „atmet“, ob sie den Bürgersinn und die Handlungsspielräume der kommunalen Vertretungen stärkt und inwieweit sie neuen Bedingungen in der Kommunalpolitik des Landes wirklich Rechnung trägt. Hierzu werden maßgebliche Akteure, die sich seit längerem mit der Verfassung beschäftigt haben, zur Diskussion eingeladen.

Referenten:

  • Karl-Ludwig Böttcher, Städte- und Gemeindebund Brandenburg
  • Dr. Markus Grünewald, Ministerium des Innern
  • Christian Maaß, Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik Brandenburg
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